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Volkshochschule Speyer

Bahnhofstraße 54
67346 Speyer
Tel.: 06232 / 106-200
Fax: 06232 / 106-210
E-Mail: info@vhs-speyer.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Satzung

1. Aufgabenstellung
Die Volkshochschule (VHS) Speyer ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Speyer. Sie hat die Aufgabe, dem einzelnen die Vertiefung vorhandener und den Erwerb neuer Kenntnisse und Qualifikationen zu ermöglichen und zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben beizutragen (§ 2 Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz).


2. Teilnehmerkreis
Die VHS Speyer ist eine anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz und als solche eigenständiger Teil des Gesamtbildungssystems in öffentlicher Verantwortung. Alle Veranstaltungen können daher von allen Personen ohne Rücksicht auf Vorbildung, Beruf oder Nationalität besucht werden. Der Besuch abschlussbezogener oder spezieller Fort- und Weiterbildungslehrgänge kann von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden. Weitere Hinweise bei den einzelnen Veranstaltungen.


3. Bildungsberatung
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen der Volkshochschule Speyer stehen für weitere Auskünfte zu den Kursen und sonstigen Weiterbildungsangeboten sowie für die Beratung bei der Kursauswahl zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie für Anregungen, aber auch für Kritik dankbar.


4. Anmeldung
Lt. Satzung der Stadt Speyer für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Speyer muss bei allen Kursen (nicht Vorträge) - möglichst 3 Werktage – vor Beginn eine schriftliche Anmeldung vorliegen. Dies gilt auch für Kurse, bei denen ein Probebesuch möglich ist (grundsätzlich bei Kursen mit 6 Terminen). Diese Regelung gewährleistet zusätzlich, dass nicht mehr Kurse mangels Anmeldungen abgesagt werden, obwohl am 1. Unterrichtstag unangemeldet doch eine größere Anzahl an Interessenten erscheint.

Achtung:

Aufgrund des Einsatzes von EDV für das Anmeldeverfahren sind nur folgende Anmelde- und Zahlwege möglich:

a) Durch Abbuchung der Kursgebühr von Ihrem Konto. In diesem Falle können Sie den beiliegenden Anmeldevordruck nutzen und ihn gegebenenfalls auch per Post an die VHS senden.
b) Durch Barzahlung bei Ihrer persönlichen Anmeldung in den Geschäftsräumen der Volkshochschule während der Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich bis 18.00 Uhr, freitags von 9.00-12.00 Uhr.
Beachten Sie bitte die erweiterten Öffnungszeiten eine Woche vor Semesterbeginn: Montag bis Donnerstag zusätzlich bis 19.00 Uhr.

Hinweis zur Abbuchung:

Selbstverständlich wird die Kursgebühr, sobald ein Kurs nicht zustande kommt, von Ihrem Konto nicht abgebucht bzw. im Falle der bereits erfolgten Abbuchung oder bei Barzahlung erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich. Gleiches gilt, wenn Sie von der Möglichkeit eines Probebesuches bezogen auf den 1. Kurstermin Gebrauch machen (grundsätzlich bei Kursen mit mindestens 6 Terminen) und sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Probebesuch wieder schriftlich bei der Geschäftstelle der VHS Speyer abmelden. Die Kursleitenden sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.

Achtung: Für Studienreisen und Theaterfahrten gilt ein gesondertes Anmeldeverfahren.


5. Probebesuch
Nur bei Kursen mit mindestens 6 Terminen ist, sofern nicht anders angegeben, ein Probebesuch möglich, der sich ausschließlich auf den ersten Veranstaltungstag bezieht. Bei diesem Termin soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Kursangebot bei der/dem Kursleitenden zu informieren. Beachten Sie aber auch das Beratungsangebot der hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Möglichkeit des Probebesuches entfällt bei Kursen, bei denen mangels ausreichender Teilnehmerzahl ein Aufpreis vereinbart wird.

Achtung: Auch wenn Sie den Probebesuch in Anspruch nehmen möchten, ist lt. Satzung Ihre vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich (damit nicht Kurse abgesagt werden, obwohl genügend Interessenten da sind). Sollten Sie nach dem Probebesuch nicht mehr am Kurs teilnehmen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen wieder schriftlich in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Speyer abmelden. Eine Abmeldung bei den Kursleitern ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Abmeldung nach einem Probebesuch wird die Kursgebühr auf Ihr Konto erstattet. Geben Sie daher bei der Abmeldung Ihre Bankverbindung mit an.

Bei Studienreisen gelten gesonderte Abmeldeverfahren mit festgelegten Stornogebühren.


6. Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der vom Stadtrat der Stadt am 28. November 1991 verabschiedeten Gebührenordnung i.d.F. vom 23. Dezember 2002. Sie betragen bei Regelkursen von mindestens 10 Teilnehmenden mindestens 1,50 € pro Unterrichtseinheit (UE), bei abschluss-, zulassungs- und prüfungsorientierten Kursen, sowie bei EDV-Geräte-Kursen mindestens 2,05 €. Teilnehmerbegrenzte oder als Kleingruppe ausgewiesene Kurse werden gesondert berechnet. Regelkurse, die den Richtwert von mindestens 10 Teilnehmenden nicht erreichen, können nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden am Ende des 1. Unterrichtstermins (also nach Ablauf des Probebesuchs) schriftlich bereit erklären, bei 9 Teilnehmenden zusätzlich 10% der Kursgebühren und bei 8 Teilnehmenden zusätzlich 20% der Kursgebühr zu entrichten. Auf den Aufschlag kann keine Ermäßigung gewährt werden. Kurse unter 8 Teilnehmenden bedürfen auch bei Aufpreis der ausdrücklichen Genehmigung der der VHS-Leitung.


7. Ermäßigung
Nach §7 der vom Stadtrat verabschiedeten Satzung der VHS kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Gebühren gegen Nachweis gewährt werden. Ermäßigungsfähig sind jedoch nur Kurse, die mehr als 20 Unterrichtseinheiten umfassen und soweit die Ermäßigung in der Ankündigung nicht ausgeschlossen ist.
1. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht für Schüler, Auszubildende i. S. des Berufsausbildungsgesetzes, Schwerbehinderte, Soldaten im Mannschaftsstand bzw. Zivildienstleistende und Arbeitslose in Höhe von 25% .
2. Eine Ermäßigung in Höhe von 25% wird ebenfalls gewährt, ab der 2. Person bei Familienmitgliedern, die im gleichen Haushalt leben und an der selben Veranstaltung teilnehmen, sowie für Teilnehmende, die mindestens 3 ermäßigungsfähige Kurse besuchen.
3. Treffen mehrere Voraussetzungen einer Ermäßigung auf eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer zu, wird jeweils nur eine Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung ist bei dem Kurs mit der niedrigsten Kursgebühr zu gewähren.
4. Inhaber des Sozialausweises der Stadt Speyer erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%.
5. In Härtefällen können die Gebühren durch Genehmigung der VHS-Leitung zusätzlich ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Der Nachweis für einen Anspruch auf Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung mit vorzulegen (bei schriftlicher Anmeldung bitte Kopie beifügen).


8. Fälligkeit der Kursgebühr
Lt. Satzung der Stadt Speyer wird die Kursgebühr mit der Anmeldung fällig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung empfehlen wir Ihnen, der Stadt Speyer eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Die Kursgebühr wird i.d.R. 14 Tage nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Andernfalls ist die Kursgebühr bei Ihrer persönlichen Anmeldung in bar zu entrichten.


9. Abmeldungen
Abmeldungen nur schriftlich. Abmeldungen sind möglich bei Kursen mit Probebesuch bis 3 Tage nach dem ersten Kurstermin (s. Ziffer 5). Bei allen anderen Kursen mit 5 oder weniger Terminen und bei Wochenendveranstaltungen ist eine Abmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Spätere Abmeldungen sind nur möglich in begründeten und nachgewiesenen Fällen (z.B. Krankheit mit Attest). Lt. Satzung der Stadt Speyer sind bei begründeten Abmeldungen eine Kursgebühr in Höhe der anteilig erteilten Unterrichtszeiten sowie eine 10%ige Verwaltungsgebühr, mindestens jedoch 5,00 € zu entrichten. Die verbleibende Kursgebühr wird der/dem Teilnehmenden erstattet – wofür bei der schriftlichen Abmeldung die Bankverbindung anzugeben ist.


10. Änderungen
Die VHS Speyer kann Kurse und Veranstaltungen mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen ändern und absagen. Die entrichtete Kursgebühr wird in diesem Fall erstattet.


11. Veranstaltungsorte
Die Unterrichtsräume sind im Programm angegeben bzw. im Sekretariat zu erfragen oder der Aufstellung am Eingang der Unterrichtsgebäude zu entnehmen. Bitte denken Sie daran, dass die VHS Speyer nur begrenzt über eigene Räume verfügt und daher Gast in fremden Schulgebäuden ist. Rücksichtnahme und die Einhaltung der Schulordnung (z.B. Rauchverbot) sollten selbstverständlich sein.


12. Haftung
Die Volkshochschule übernimmt gegenüber Teilnehmenden aller Veranstaltungen keinerlei Haftung, auch nicht für Unfälle oder Verluste von persönlichem Eigentum.


13. Datenschutz
Die Volkshochschule verwendet für die Bearbeitung der An- und Abmeldung eine EDV- Anlage. Alle persönlichen Daten werden nur für den innerbetrieblichen Ablauf verwendet.

 

14. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird eine VHS-Teilnahmebescheinigung nach Kursende ausgestellt.


15. Kundenreaktion
Schriftliche Anregungen und Kritiken werden bedarfsgerecht aufgegriffen, schriftliche Beschwerden zeitnah bearbeitet.