Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

Inhalt:

Die Sprachförderung wendet sich an Teilnehmende, die bessere Deutschkenntnisse zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt benötigen und setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen.

• A1 auf A2 (für Teilnehmende, die den Integrationskurs unterhalb des Niveaus A2 abgeschlossen haben)

• A2 auf B1 (für Teilnehmende, die den Integrationskurs auf dem Niveau A2 abgeschlossen haben)

• B1 auf B2 (für Teilnehmenden, die den Integrationskurs auf dem Niveau B1 abgeschlossen haben)

• B2 auf C1 (für Teilnehmenden, die bereits ein B2 Zertifikat erworben haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen.)

Die Module sind so aufgebaut, dass berufsbezogene Unterrichtseinheiten mit allgemeinsprachlichen Inhalten verbunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Kommunikation am Arbeitsplatz und bezieht alle Fertigkeiten (Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben) ein. Ein Lehrbuch wird gestellt.

Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung (telc) ab.

Mehr Informationen finden Sie unter:http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html

Wer kann teilnehmen?

Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerber/innen aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürger/innen sowie deutsche mit Migrationshintergrund, die

- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen

- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen

- arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen

- eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern

Wer an der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen, können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Was kostet die Teilnahme am Berufssprachkurs?

Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beträgt € 2,07 je Unterrichtsstunde. Der Kostenbeitrag wird zur Hälfte erstattet, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die Zertifikatsprüfung bestanden haben.

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne:

Anke Mertens

Bahnhofstraße 54

67346 Speyer

Tel.: 06232 14-1364

Fax: 06232 14-1379

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