Satzung der Volkshochschule Speyer

1. Aufgabenstellung

Die Volkshochschule (vhs) Speyer ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Speyer. Sie hat die Aufgabe, dem Einzelnen die Vertiefung vorhandener und den Erwerb neuer Kenntnisse und Qualifikationen zu ermöglichen und zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben beizutragen (§ 2 Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz).

2. Teilnehmerkreis

Die vhs Speyer ist eine anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz RLP und damit Teil des Gesamtbildungssystems in öffentlicher Verantwortung. Alle Veranstaltungen können von allen Personen ohne Rücksicht auf Vorbildung, Beruf oder Nationalität besucht werden. Der Besuch abschlussbezogener oder spezieller Fort- und Weiterbildungslehrgänge kann von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden. Weitere Hinweise bei den einzelnen Veranstaltungen.

3. Bildungsberatung

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule Speyer stehen für weitere Auskünfte zu den Kursen und sonstigen Weiterbildungsangeboten sowie für die Beratung bei der Kursauswahl zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie für Anregungen, aber auch für Kritik dankbar.

4. Anmeldung

Lt. Satzung der Stadt Speyer ist für die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen der VHS Speyer eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch für Kurse, bei denen ein Probebesuch möglich ist (grundsätzlich bei Kursen mit mindestens 6 Terminen). Diese Regelung gewährleistet, dass nicht Kurse mangels Anmeldungen abgesagt werden, bei denen am ersten Unterrichtstag eine größere Anzahl an Interessenten unangemeldet erscheint.

Achtung: Aufgrund des Einsatzes der EDV für das Anmeldeverfahren sind nur folgende Anmelde- und Zahlwege möglich:

a) durch Abbuchung der Kursgebühr von Ihrem Konto. In diesem Falle können Sie den beiliegenden Anmeldevordruck nutzen und ihn gegebenenfalls auch per Post oder Fax an die VHS senden.

b) durch E-Payment über die Homepage www.vhs-speyer.de.

b) Durch Barzahlung oder EC-Zahlung bei Ihrer persönlichen Anmeldung in den Geschäftsräumen der Volkshochschule während der Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-12.30 und 13.30-16.00 Uhr,
Donnerstag zusätzlich bis 17.00 Uhr,
Freitag von 8.00-12.00 Uhr.

Hinweis zur Abbuchung: Selbstverständlich wird die Kursgebühr, falls ein Kurs nicht zustande kommt, nicht von Ihrem Konto abgebucht bzw. im Falle der bereits erfolgten Abbuchung oder bei Barzahlung erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich. Gleiches gilt, wenn Sie von der Möglichkeit eines Probebesuchs bezogen auf den 1. Kurstermin Gebrauch machen (grundsätzlich bei Kursen mit mindestens 6 Terminen) und sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Probebesuch wieder schriftlich bei der Geschäftsstelle der VHS Speyer abmelden. Die Kursleitenden sind nicht berechtigt Abmeldungen entgegenzunehmen.

Achtung: Für Studienreisen und Theaterfahrten gilt ein gesondertes Anmeldeverfahren.

5. Probebesuch

Nur bei Kursen mit mind. 6 Terminen ist, sofern nicht anders angegeben, ein Probebesuch möglich, der sich ausschließlich auf den ersten Veranstaltungstag bezieht. Mit dem Probebesuch soll Gelegenheit gegeben werden, sich über das Kursangebot bei den Kursleitenden zu informieren. Beachten Sie aber auch das Beratungsangebot der hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Möglichkeit des Probebesuches entfällt bei Kursen, bei denen mangels ausreichender Teilnehmerzahl ein Aufpreis vereinbart wird.

Achtung: Auch wenn Sie den Probebesuch in Anspruch nehmen möchten, ist lt. Satzung Ihre vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich (damit nicht Kurse abgesagt werden, obwohl genügend Interessierte da sind). Sollten Sie nach dem Probebesuch nicht mehr am Kurs teilnehmen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen wieder schriftlich in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Speyer abmelden. Eine Abmeldung bei den Kursleitenden ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Abmeldung nach einem Probebesuch wird die Kursgebühr auf Ihr Konto erstattet. Geben Sie daher bei der Abmeldung Ihre Bankverbindung mit an.

6. Gebühren

Die Gebühren richten sich nach § 6 der vom Stadtrat der Stadt am 28.11.1991 verabschiedeten Gebührenordnung i.d.F. vom 13.12.2012. Sie betragen bei Regelkursen von mindestens 9 Teilnehmenden mindestens € 1,80 pro Unterrichtseinheit (UE), bei abschluss-, zulassungs- und prüfungsorientierten Kursen € 2,00, sowie bei EDV-Geräte-Kursen mindestens € 2,70. Teilnehmerbegrenzte oder als Kleingruppe ausgewiesene Kurse werden gesondert berechnet. Regelkurse, die den Richtwert von mindestens 9 Teilnehmenden nicht erreichen, können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden sich vor Beginn des Kurses auf einer "Aufpreisliste" schriftlich bereit erklären, bei 8 Teilnehmenden zusätzlich 10% der Kursgebühren und bei 7 Teilnehmenden zusätzlich 20% der Kursgebühr zu entrichten. Auf den Aufschlag kann keine Ermäßigung gewährt werden. Der Aufpreis bleibt auch dann bestehen, wenn später zusätzliche Personen hinzukommen. Kurse unter 7 Teilnehmenden bedürfen auch bei Aufpreis der ausdrücklichen Genehmigung der vhs-Leitung.

7. Ermäßigung

Ermäßigungen – Nach § 7 der Satzung wird eine Ermäßigung bei Kursen nach § 6 Abs. 1 gewährt, die mehr als 20 Unterrichtseinheiten umfassen und soweit die Ermäßigung in der Ankündigung nicht ausgeschlossen ist. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht für Schüler*innen, Auszubildende i. S. des Berufsausbildungsgesetzes, Schwerbehinderte, Teilnehmende am freiwilligen sozialen Jahr oder nach dem Bundesfreiwilligengesetz und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld und/oder Grundsicherung in Höhe von 25%. In Härtefällen können die Gebühren durch Genehmigung der VHS-Leitung zusätzlich ermäßigt oder ganz erlassen werden. Der Nachweis für einen Anspruch auf Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung mit vorzulegen (bei schriftlicher Anmeldung bitte Kopie beifügen).

8. Fälligkeit der Kursgebühr

Laut Satzung der Stadt Speyer wird die Kursgebühr mit der Anmeldung fällig.

8.1 SEPA Lastschriftmandat / Vorabankündigung – Die Volkshochschule Speyer empfiehlt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Stadt Speyer ein Lastschriftmandat zu erteilen. Die Kursgebühr wird 1-2 Wochen nach Kursbeginn zum 1. oder 15. des Monats von Ihrem Konto eingezogen. Ist der 1. oder 15. des Monats kein Bankarbeitstag, wird die Gebühr zum nächstmöglichen Bankarbeitstag eingezogen.

9. Abmeldungen

Abmeldungen nur schriftlich. Abmeldungen sind möglich bei Kursen mit Probebesuchen bis 3 Werktage nach dem ersten Kurstermin (s. Ziffer 5). Bei allen anderen Kursen mit 5 oder weniger Terminen und bei Wochenendveranstaltungen ist eine Abmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Spätere AbmeIdungen sind nur möglich in begründeten und nachgewiesenen Fällen (z. B. Krankheit mit Attest). Lt. Satzung der Stadt Speyer sind bei begründeten Abmeldungen eine Kursgebühr in Höhe der anteilig erteilten Unterrichtszeiten sowie eine Verwaltungsgebühr von € 5,00 zu entrichten. Die Erstattung erfolgt unbar, hierzu ist bei der schriftlichen Abmeldung die Bankverbindung anzugeben.

10. Änderungen

Die vhs Speyer kann Kurse und Veranstaltungen mangels nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen ändern und absagen. Die entrichtete Kursgebühr wird in diesem Fall erstattet.

11. Veranstaltungsorte

Die Unterrichtsräume sind im Programm angegeben bzw. im Sekretariat zu erfragen oder der Aufstellung am Eingang der Unterrichtsgebäude zu entnehmen. Bitte denken Sie daran, dass die vhs Speyer nur begrenzt über eigene Räume verfügt und daher Gast in Schulgebäuden ist. Rücksichtnahme und die Einhaltung der Schulordnung (z. B. Rauchverbot) sind zu beachten.

12. Haftung

Die Volkshochschule übernimmt gegenüber Teilnehmenden aller Veranstaltungen keinerlei Haftung, auch nicht für Unfälle oder Verluste von persönlichem Eigentum.

13. Datenschutz

Die Volkshochschule verwendet für die Bearbeitung der An- und Abmeldung eine EDV-Anlage. Alle persönlichen Daten werden nur für den innerbetrieblichen Ablauf verwendet.

14. Teilnahmebescheinigung

Auf Antrag wird eine Teilnahmebescheinigung nach Kursende ausgestellt. Hierzu wird eine Gebühr in Höhe von € 4,00 durch Einzugsermächtigung oder Barzahlung erhoben.

15. Kundenreaktion

Schriftliche Anregungen und Kritiken werden bedarfsgerecht aufgegriffen, schriftliche Beschwerden zeitnah bearbeitet.


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