Michaela Peters
Dipl.-Pädagogin
Fachbereich 2: Kultur, Gestalten, FB Sonderprogramm: Junge VHS
Telefon 06232/14-1371
Fax 06232/14-1379
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Weiterbildungsberatung
Die VHS Speyer ist eine vom Bundesbildungsministerium anerkannte Beratungsstelle für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz. Als anerkannte Beratungsstelle bieten wir Ihnen eine kostenlose Weiterbildungsberatung an. Im Beratungsgespräch informieren wir Sie u. a. über die Bildungsprämie – ein Förderinstrument der Bundesregierung zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung.
Wichtig: der Prämiengutschein muss vor der Rechnungsstellung und dem Kursbeginn ausgestellt worden sein.
Wenn Sie an einem Beratungsgespräch bzw. der Ausstellung eines Prämiengutscheins interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns.
Sparen Sie Kursgebühren mit dem QualiScheck!
Gefördert werden abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs), Berufsrückkehrer/innen und unter bestimmten Voraussetzungen Existenzgründer/innen die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Antragstellung muss vor der Anmeldung zur Maßnahme erfolgen. Ausgeschlossen sind u.a. Maßnahmen, die weniger als € 60,00 kosten sowie Maßnahmen, die der innerbetrieblichen Fortbildung dienen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.esf.rlp.de/qualischeck und unter der kostfreien Servicenummer 088 5 888 432.
Der QualiScheck wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz ausgestellt.
Sparen Sie Kursgebühren mit der Bildungsprämie!
Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.
Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie
» mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
» über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Hotline unter 0800/2623 000.
Erklärfilm vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) für die Bildungsprämie:
https://www.youtube.com/watch?v=itp2B4tlrro