Hinweis:
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende (im Folgenden: Kinder) obliegt bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der Veranstaltungszeit den Eltern (Erziehungsberechtigten). Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erscheinen und nach Veranstaltungsende umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen. Toilettengänge und Pausen der Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z. B. über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten (v. a. bei Kochkursen) oder gesundheitliche Risiken (bspw. bei Schwimmkursen), die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu nehmen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen, bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
Michaela Peters
Dipl.-Pädagogin
Fachbereich 1: Gesellschaft Fachbereich 2: Kultur Gestalten FB Sonderprogramm: Junge VHS und Schulkooperationen
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Fax 06232/14-1379
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