Berufsbezogene Deutschsprachförderung (BSK)
Lena Schierbauer M.A.
Sprach- und Kommunikationswissenschaftlerin
FB 4: Integrations- und Berufssprachkurse
Telefon 06232/14-1363
Fax 06232/14-1379
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Berufssprachkurse (BSK)
Die Berufssprachkurse sind ein bundesweites Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Sie vermitteln Deutschkenntnisse für den Beruf und verbessern so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Teilnahme
BSK richten sich an Zugewanderte aus Drittstaaten, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
- arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind (mit Leistungsbezug) oder
- eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Zusätzliche Voraussetzungen:
- abgeschlossener Integrationskurs oder
- in der Regel Nachweis über Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Voraussetzungen können variieren je nach Kursziel (zum Beispiel A1 für BSK mit Ziel A2, A2 für Job-BSK).
Kursarten und Inhalte
Es gibt Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung und arbeitsplatzbezogene Kurse. Die Kurse werden beim Träger oder direkt beim Arbeitgeber, in Präsenz, virtuell, in Vollzeit- oder in Teilzeitkursen angeboten. Welcher Kurs der richtige ist, hängt von den Vorkenntnissen der Teilnehmenden und ihrer persönlichen Situation ab.
Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung
- belegen nach erfolgreicher Teilnahme das Erreichen eines neuen Sprachniveaus (A2 bis C2 nach GER) mit einem ALTE-Zertifikat. Alternativ erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
- erweitern das Grundwissen über das Berufsleben und vermitteln die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland.
- befähigen, berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen, und erweitern das Wissen zum Beispiel über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge. Es werden BSK mit Zertifikatsprüfung nach GER in fünf Zielsprachniveaus angeboten:
- A2
- B1
- B2
- C1
- C2
Kosten
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist grundsätzlich kostenlos.
Erst ab einem höheren Einkommen wird für Teilnehmende ein Kostenbeitrag fällig. Nach erfolgreicher Kursteilnahme erstattet Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von zwei Jahren auf Antrag 50 Prozent des geleisteten Kostenbeitrags.
Fahrtkosten werden auf Antrag bezuschusst, wenn
- die Schulungsstätte für die Teilnehmenden nicht mehr fußläufig erreichbar ist und Sie
- Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III beziehen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB III haben.
Nähere Informationen zu allen angebotenen Berufssprachkursen finden Sie unter: www.bamf.de/bsk
Schaubild Berufsbezogene Deutschsprachförderung